Sandra
Mocker
Ergotherapie & Spiraldynamik

AGB

1. Worauf müssen Sie vor Behandlungsbeginn achten? 

Für Ihre ergotherapeutische Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Diese wird Ihnen von Ihrem behandelnden Arzt ausgestellt. Bitte beachten Sie: Ich habe keinen Kassenvertrag mit Ihrem Versicherungsträger! Sie begleichen die entstehenden Kosten mit mir als Wahltherapeutin und suchen bei Ihrem zuständigen Krankenversicherungsträger um teilweise Rückerstattung gemäß Kassentarif an. Dazu benötigen Sie eine Bewilligung der ärztlichen Verordnung durch die chefärztliche Abteilung Ihrer zuständigen Krankenkasse.

Bewegungscoaching und ergonomische Beratungen können im Rahmen der Prävention auch ohne ärztliche Verordnung in Anspruch genommen werden.  

2. Wie gestaltet sich der Ablauf der Therapie? 

Für Ihre ergotherapeutische Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Diese wird Ihnen von Ihrem behandelnden Arzt ausgestellt. Bitte beachten Sie: Ich habe keinen Kassenvertrag mit Ihrem Versicherungsträger! Sie begleichen die entstehenden Kosten mit mir als Wahltherapeutin und suchen bei Ihrem zuständigen Krankenversicherungsträger um teilweise Rückerstattung gemäß Kassentarif an. Dazu benötigen Sie eine Bewilligung der ärztlichen Verordnung durch die chefärztliche Abteilung Ihrer zuständigen Krankenkasse.

Als Ergotherapeutin bin ich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Bei einem begründeten Verdacht, dass Kinder oder Jugendliche misshandelt, vernachlässigt oder sexuell missbraucht werden, oder worden sind, oder ihr Wohl in anderer Weise erheblich gefährdet ist, bis ich zur Meldung verpflichtet.
Sämtliche von mir durchgeführten Maßnahmen werden dokumentiert und Sie haben das Recht, jederzeit Auskunft über diese therapeutischen Maßnahmen zu erhalten.

Die Aufzeichnungen verbleiben bei mir und müssen per MTD-Gesetz für zehn Jahre aufbewahrt werden.

3. Nebenwirkungen / Komplikationen 

Die in der Ergotherapie angewandten Therapiemaßnahmen sind bei Beachtung der Kontraindikationen nebenwirkungsarm. Es kann aber in sehr seltenen Fällen vorkommen, dass trotz gewissenhafter und dem aktuellen Stand der Wissenschaft entsprechender Durchführung der Therapie einzelne Behandlungsmethoden nicht vertragen werden oder Komplikationen auftreten. Sollten sich im Verlauf der Therapieserie Probleme oder Unsicherheiten ergeben, müssen Sie mich oder Ihren behandelnden Arzt darüber informieren. 

4. Ihr Anteil an einer erfolgreichen Behandlung 

Als Ihre Ergotherapeutin verstehe ich meine Tätigkeit als Begleiterin auf Ihrem persönlichen Weg zu einem gesunden und zufriedenstellenden Alltag. Eine erfolgreiche Behandlung setzt voraus, dass Sie mir über Ihren Gesundheitszustand, eventuelle Medikamenteneinnahmen und mit Ihren Beschwerden in Zusammenhang stehende vorangegangene Behandlungen und Untersuchungen sowie Ihre aktuelle Lebenssituation ehrliche Auskunft geben. Das Erreichen der Therapieziele ist nur mit Ihrer aktiven Mitarbeit möglich. 

5. Kosten der Therapie 

Mein Honorar richtet sich nach der Behandlungsdauer.

30 Minuten = € 75,-
45 Minuten = € 110,-
60 Minuten = € 125,-

zzgl. Materialkosten bei Schienenanpassung

Sie erhalten nach der Behandlung eine Rechnung, welche im Anschluss an jede Therapieeinheit/einen Therapieblock bar oder per Überweisung zu bezahlen ist. Ihre Rechnung können Sie bei Ihrer Krankenversicherung zur teilweisen Kostenrückerstattung einreichen. Notwendige Unterlagen dazu sind: ärztliche Verordnung, chefärztliche Bewilligung, Original-Rechnung. Die genaue Höhe der Rückerstattung können Sie bei Ihrer Krankenversicherung (Abteilung chefärztlicher Dienst) erfragen. Präventivbehandlungen  können nicht mit Ihrer Krankenkasse verrechnet werden.

6. Nichtwahrnehmen eines vereinbarten Termins durch den/die PatientIn 

Können Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen, bitte ich Sie diesen Termin unverzüglich, spätestens aber werktags 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abzusagen. Andernfalls behalte ich mir das Recht vor, den nicht wahrgenommenen Termin in der Höhe jener Kosten, die auch bei durchgeführter Behandlung zu zahlen gewesen wären, in Rechnung zu stellen. Diese Kosten können nicht beim Krankenversicherungsträger geltend gemacht werden. 

8. Wertgegenstände 

Für nicht ordnungsgemäß verwahrte Wertgegenstände kann keine Haftung übernommen werden. 

9. Gerichtsstand 

Als Gerichtsstand gilt Wien.